NPD-Verbotsverfahren: Bedenken waren berechtigt

FDP Bayern

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einem NPD-Verbot erklärt Bayerns FDP-Generalsekretär Daniel Föst:

"2013 haben wir uns gegen ein Verbotsverfahren gestellt, weil uns das Risiko eines Scheiterns zu groß war, und sind dafür übelst kritisiert worden. Jetzt zeigt sich: Unsere Bedenken waren berechtigt. Die NPD, die politisch längst bedeutungslos ist, darf sich heute nochmal als Sieger fühlen. Das war unnötig und es ärgert mich.

Die demokratischen Parteien müssen den Kampf gegen Rechtextremismus an der Wahlurne gewinnen, nicht vor Gericht. Gesinnung lässt sich nicht verbieten und Neonazis verschwinden nicht einfach, nur weil man eine Partei auflöst. Wir müssen uns dauerhaft offensiv mit dem Thema Rechtextremismus auseinandersetzen, und zwar politisch und gesellschaftlich."

Hintergrund: 

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heutigen Urteil den Antrag des Bundesrates, die NPD zu verbieten, abgelehnt. Die Bundesregierung hatte 2013 aufgrund des Votums der FDP-Minister auf einen eigenen Verbotsantrag verzichtet.

Bayerns FDP-Generalsekretär Daniel Föst